Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einleitung

Willkommen bei AssetProLink! Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen unserem Asset-Management-Unternehmen und unseren Kunden. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Dienstleistungsvertrags und gelten für alle Arten von angebotenen Services und Lösungen im Bereich der Anlagenverwaltung und -betreuung.

2. Kundenbeziehung

2.1. Begründung – Eine Kundenbeziehung wird durch die ausdrückliche Annahme eines Auftrags durch AssetProLink begründet. Eine Erstanfrage oder ein Beratungsgespräch begründen noch keine Kundenbeziehung.
2.2. Mitwirkungspflicht – Der Kunde verpflichtet sich, alle für das Asset Management relevanten Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und AssetProLink über alle relevanten Entwicklungen bezüglich der Anlagen und Vermögenswerte zu informieren, die unsere Dienstleistungen beeinflussen könnten.
2.3. Leistungsumfang – Die konkrete Leistungspflicht ergibt sich aus dem individuellen Servicevertrag. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfassen die Leistungen keine spezialisierten Dienstleistungen, die externe Anbieter erfordern.
2.4. Digitale Kommunikation – Der Kunde stimmt der Kommunikation per E-Mail und anderen elektronischen Mitteln zu, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

3. Gebühren und Abrechnung

3.1. Gebührenvereinbarung – Sofern nicht anders vereinbart, werden die Gebühren auf Basis des gewählten Servicepakets zuzüglich zusätzlicher Leistungen und anwendbarer Steuern berechnet.
3.2. Anzahlung – AssetProLink ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung für die Reservierung und Bereitstellung von Leistungen zu verlangen. Der Beginn oder die Fortsetzung der Dienstleistungen kann von der Zahlung einer Anzahlung abhängig gemacht werden.
3.3. Rechnungsstellung – Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich oder gemäß vereinbarten Zahlungsplänen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
3.4. Zusätzliche Ausgaben – Zusätzlich zu den regulären Gebühren können notwendige Ausgaben wie spezielle Softwarelizenzen, Hardware-Komponenten, externe Wartungskosten und Transportkosten separat in Rechnung gestellt werden.

4. Haftung und Gewährleistung

4.1. Haftungsbeschränkung

  • AssetProLink haftet für Schäden nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf einen Betrag von CHF 1.000.000 pro Schadensfall begrenzt.
  • Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden oder in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
    4.2. Verjährungsfrist – Schadensersatzansprüche gegen AssetProLink verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

5. Vertraulichkeit

5.1. Vertraulichkeit – AssetProLink verpflichtet sich zu strenger Vertraulichkeit bezüglich aller Informationen und Unternehmensdetails, die im Rahmen der Kundenbeziehung bekannt werden.
5.2. Referenznennung – Der Kunde stimmt zu, dass AssetProLink ihn oder sein Unternehmen als Referenz nennen darf, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Dies umfasst keine spezifischen Details über die Asset-Struktur oder Unternehmensstrategie des Kunden.
5.3. Datenschutz – Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer separaten Datenschutzrichtlinie, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.

6. Beendigung der Kundenbeziehung

6.1. Kündigungsrecht – Die Kundenbeziehung kann sowohl vom Kunden als auch von AssetProLink mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden, sofern im Servicevertrag nicht anders festgelegt. Bei wesentlichen Änderungen der Anforderungen oder Leistungen kann eine andere Kündigungsfrist vereinbart werden.
6.2. Schlussabrechnung – Nach Beendigung der Kundenbeziehung erstellt AssetProLink eine Schlussrechnung für noch nicht abgerechnete Leistungen und Ausgaben. Vorauszahlungen werden gemäß unserer Rückerstattungsrichtlinie gutgeschrieben.

7. Rückerstattungsrichtlinie

AssetProLink verpflichtet sich zu fairen und transparenten Abrechnungspraktiken. Unsere Rückerstattungsrichtlinie berücksichtigt Umstände, in denen vorab bezahlte Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen werden konnten:

  • Setup-Gebühren – Bei allen Asset-Management-Dienstleistungen fällt eine nicht erstattungsfähige Einrichtungsgebühr in Höhe von 15% der ersten Jahresgebühr an, um Implementierungskosten und Systemkonfiguration zu decken.
  • Stornierung durch den Kunden – Bei Stornierungen laufender Verträge mit monatlicher Abrechnung endet die Zahlungspflicht mit Ablauf der Kündigungsfrist. Bei jährlichen Vorauszahlungen erfolgt eine anteilige Rückerstattung für nicht genutzte volle Monate, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10%.
  • Vorübergehende Dienstaussetzung – Kunden können bestimmte Services für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten aussetzen, ohne den Vertrag vollständig zu kündigen, sofern dies mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt wird. Die monatliche Grundgebühr reduziert sich während dieses Zeitraums um 60%.
  • Serviceanpassungen – Wechsel zu einem niedrigeren Servicepaket kann mit einer Anpassungsgebühr verbunden sein und erfordert eine Mitteilung von mindestens 30 Tagen. Upgrades können jederzeit ohne zusätzliche Gebühren erfolgen.
  • Dienstunterbrechungen – Bei Serviceunterbrechungen, die durch AssetProLink verursacht wurden und mehr als 24 Stunden andauern, haben Kunden Anspruch auf einen anteiligen Gebührenerlass für den Ausfallzeitraum plus eine zusätzliche Gutschrift von 5% der monatlichen Servicegebühr als Entschädigung.
  • Höhere Gewalt – Bei Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, etc.) bemüht sich AssetProLink um alternative Lösungen, ohne zu Rückerstattungen verpflichtet zu sein.

Alle Rückerstattungsanträge müssen schriftlich an [email protected] eingereicht werden. Die Bearbeitung von Rückerstattungen dauert in der Regel 10-14 Werktage ab dem Datum des genehmigten Antrags.

8. Compliance

8.1. Geschäftsethik – AssetProLink verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Vorschriften im Bereich Asset Management und Unternehmensdienstleistungen. Der Kunde erklärt sich bereit, bei notwendigen Überprüfungsmaßnahmen zu kooperieren und erforderliche Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, falls zutreffend.
8.2. Interessenkonflikte – AssetProLink behält sich das Recht vor, Kundenbeziehungen abzulehnen oder zu beenden, wenn Interessenkonflikte bestehen oder während der Geschäftsbeziehung entstehen.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Anwendbares Recht – Auf die Kundenbeziehung und alle damit verbundenen Ansprüche findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung.
9.2. Gerichtsstand – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Kundenbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, Zürich, Schweiz.